Man „ist“, was man „ißt“! Dieser Leitsatz gilt auch für unsere Vierbeiner!
Eine gesunde, artgerechte Ernährung ohne synthetische Zusätze, möglichst von Welpenalter an, bildet die Basis für ein hoffentlich langes und gesundes Hundeleben!
Aber auch im Alter ist es für eine Umstellung auf frische, natürliche Lebensmittel nicht zu spät!
Vor allem bei Krankheiten ist eine optimierte, auf den jeweiligen Patienten angepasste Fütterung sehr wichtig und auch notwendig!
Ich biete Ihnen für Ihren Hund eine ganzheitliche, zertifizierte Ernährungsberatung mit Schwerpunkt BARF (biologisch artgerechte Rohfütterung).
Sie finden bei mir eine fachkundige Unterstützung Ihres Lieblings in a l l e n Lebenslagen.
Egal ob Welpe oder Senior, gesund oder krank. Auch bei der Gewichtsreduktion Ihres Hundes bin ich Ihnen gerne behilflich!
Schwerpunkte meiner ernährungstechnischen Arbeit sind:
- Futterumstellung auf BARF
- Futterumstellung auf gekochte Rationen (wenn BARF z.B. nicht vertragen wird)
- Futterplankontrolle bei Unsicherheit bestehender Futterpläne
- Allgemeine Beratung zur Fütterung (Roh, Gekocht, Nass/Trockenfutter, Nahrungsergänzungen)
- Futterplan für Trächtigkeit und Welpenaufzucht
- Futterplan für Senioren
- Futterplan unter Berücksichtigung der TCVM
- Futterplan zur Gewichtsreduzierung bei Adipositas (Übergewicht)
- Futterplan bei Krankheiten wie z. B.
Juckreiz/Allergien/Futtermittelunverträglich-keiten/
- Herzerkrankungen
- Nierenerkrankungen
- Blasen- und Harnsteinen
- chronische Darmentzündungen
- Mittelmeer-/Reiseerkrankungen wie Leishmaniose, Anaplasmose
- Krebserkrankungen
- Lebererkrankungen
- Bauchspeicheldrüsenerkrankungen
- Gelenkerkrankungen
Gesetzlich vorgeschriebener Hinweis:
Gemäß §3 des Heilmittelwerbegesetz (HWG) muss ich Sie darauf hinweisen, dass es sich bei den hier vorgestellten Behandlungs-/Diagnosemethoden um Verfahren der alternativen Medizin/Therapie handelt. Diese sind weder schulmedizinisch noch wissenschaftlich nachgewiesen bzw. anerkannt. Die von mir gegebenen Informationen zur Behandlung sind keine Garantie und sind weder als Heil- noch als Linderungsversprechen zu sehen.
Die Anwendungsgebiete beruhen auf Erkenntnissen und Erfahrungen in der hier vorgestellten Therapiemethode selbst. Nicht für jeden Bereich besteht eine relevante Anzahl von gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen, d.h. evidenzbasierten Studien, die die Wirkung bzw. therapeutische Wirksamkeit belegen.
Alle hier namentlich aufgeführten Personen wurden nur genannt, damit die Methode nachvollziehbar wird und nicht um mit diesen Personen zu werben!
Hinweis aufgrund des neuen Tierarzneimittelgesetz (TAMG):
Am 28.01.2022 ist das neue Tierarzneimittelgesetz in Kraft getreten. Hiermit wird u.a. folgendes geregelt:
§ 50 Anwendung von Tierarzneimitteln
(1) Nach der Verordnung (EU) 2019/6 oder nach den Vorschriften dieses Gesetzes verschreibungspflichtige Tierarzneimittel oder veterinärmedizintechnische Produkte dürfen vom Tierhalter nur gemäß den Festlegungen der tierärztlichen Verschreibung angewandt werden.
(2) Tierhalterinnen und Tierhalter sowie andere Personen, die nicht Tierärztinnen oder Tierärzte sind, dürfen verschreibungspflichtige Tierarzneimittel und veterinärmedizintechnische Produkte sowie Arzneimittel nach § 2 Absatz 1 des Arzneimittelgesetzes bei Tieren nur anwenden, soweit 1. diese von einer Tierärztin oder einem Tierarzt verschrieben oder abgegeben worden sind, bei der oder dem sich die Tiere in Behandlung befinden, und 2. eine tierärztliche Behandlungsanweisung für den betreffenden Fall ausgehändigt wurde.
(3) Tierhalterinnen und Tierhalter sowie andere Personen, die nicht Tierärztinnen oder Tierärzte sind, dürfen andere als in Absatz 2 genannte von einer Tierärztin oder einem Tierarzt verschriebene oder erworbene Tierarzneimittel oder veterinärmedizintechnische Produkte nur nach einer tierärztlichen Behandlungsanweisung für den betreffenden Fall anwenden.
(4) Apothekenpflichtige Tierarzneimittel und veterinärmedizintechnische Produkte, deren Anwendung nicht auf Grund einer tierärztlichen Behandlungsanweisung erfolgt, dürfen bei Tieren nur angewendet werden,
1. wenn die Tierarzneimittel und veterinärmedizintechnische Produkte zugelassen oder registriert sind, 2. für die in der Kennzeichnung oder Packungsbeilage bezeichneten Tierarten, 3. soweit es sich um zugelassene Tierarzneimittel handelt, für die in der Kennzeichnung oder der Packungsbeilage bezeichneten Anwendungsgebiete und – 41 – 4. in einer Menge, die nach der Dosierung und der Anwendungsdauer der Kennzeichnung oder der Packungsbeilage des jeweiligen Tierarzneimittels entspricht.
Pressemitteilung des Bundesverfassungsgericht vom 16. November 2022:
"Tierarztvorbehalt für die Anwendung nicht verschreibungspflichtiger Humanhomöopathika bei Tieren ist verfassungswidrig!"
Damit stärkt das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit Ihrem Entscheiden zum TAMG das Wohl der Tiere, indem es die Anwendung der Humanhomöopathie durch Tierheilpraktiker*innen und Tierbesitzer*innen wieder erlaubt.
Demnach dürfen nicht verschreibungspflichtige und zugleich registrierte Homöopathische Mittel am nicht lebensmittelliefernden Tier wieder von Tierheilpraktiker*innen und Tierbesitzer*innen eingesetzt werden!